Gemeinsames Lernen

Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler mir sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt über das Schulamt der Stadt Mönchengladbach. Hospitationen und Schnupperunterricht sind nach vorheriger telefonischer Absprache jederzeit möglich.

Die SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchlaufen in der Regel in ihrer jeweiligen Klasse die sechs Jahrgänge der Hauptschule. Ab Klasse 7 werden die im Bildungsgang Lernen  geförderten SuS  den jeweiligen Grundkursen zugeordnet. Bei zielgleich geförderten SuS entscheiden die individuelle Leistungsfähigkeit und die emotional-soziale Notwendigkeiten über die Zuordnung zu einem Grund- bzw. Erweiterungskurs.

Folgende Zielsetzungen gelten für die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit:

  • maximale Teilhabe am unterrichtlichen und sozialen Geschehen in den Klassen, den Kursen und am gesamten Schulleben
  • sonderpädagogische Förderung, die die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse in den Vordergrund stellt
  • Erreichen eines den individuellen Fähigkeiten entsprechenden Schulabschlusses
  • Vorbereitung auf die nachschulische Wirklichkeit in den Bereichen „Arbeit, Wohnen, Freizeit und Partnerschaft“
  • Akzeptanz der eigenen Behinderung, Lebenswirklichkeit und individuellen Perspektiven auf der Grundlage einer realistischen Selbsteinschätzung

 

Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die individuelle sonderpädagogische Förderung orientieren sich an den Vorgaben der Hauptschule, denen für den jeweiligen Förderschwerpunkt  und den besonderen Bedingungen des Gemeinsamen Lernens. Vorgaben durch die jeweiligen Richtlinien und Curricula der Haupt- und Förderschule müssen dazu ggf. aneinander angepasst und variiert werden.

Grundsätzlich gilt für alle SuS zunächst einmal der Fächerkanon der Hauptschule. Individuelle Förderbedürfnisse bedingen jedoch auch individuelle Regelungen und eine flexible Handhabung der vorgegebenen Stundentafel.

Für SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist ggf. eine Stundenreduktion im Fach Englisch zugunsten einer intensiveren Sprachförderung oder allgemeiner  Förderstunden sinnvoll. SuS mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung profitieren ggf. wenig vom allgemeinen Sport-, Bewegungs- und Schwimmunterricht bzw. sind von diesem durch ärztliches Attest befreit. Auch hier greift eine flexible Nutzung der Stundentafel zugunsten individueller pädagogischer oder therapeutischer Fördermaßnahmen innerhalb oder vereinzelt auch außerhalb der Schule.

Unterrichtsreduktionen und flexible Nutzung der Stundentafel werden individuell im Förderplan oder im Nachteilsausgleich festgelegt.

Damit Unterricht in einer Integrierten Lerngruppe gelingen kann, bedarf es der Überwindung eines gleichschrittigen und lehrerzentrierten Unterrichts zugunsten eines differenzierenden, offenen, handlungsorientierten und schülerzentrierten Unterrichts. Unterrichtsmethodisch sind die Techniken des Kooperativen Lernens und Wochenplan- und Freiarbeit besonders geeignet.

Die Neu- und Umorientierung wird als andauernder Prozess begriffen, dem sich alle Beteiligten in dem Maße stellen müssen, sodass Schule in Richtung Inklusion wachsen kann.